Einspeisevergütung und anzulegender Wert seit 2000 · Stand 06.11.2026
Installierte Modulleistung. Mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude, die innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gingen, zählen zusammen.
Volleinspeisung heißt: Der gesamte Strom geht ins Netz, kein Eigenverbrauch. Muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr gemeldet werden.
Verlauf
Methode
Grundlage sind die Bekanntmachungen der Bundesnetzagentur und die jeweiligen Gesetzesfassungen. Wo es keine Tabelle gibt, ist der Satz aus dem Gesetz nachgerechnet und das in der Quelle vermerkt.
Ein Satz gilt immer für alle Anlagen, die in einem bestimmten Zeitraum in Betrieb gehen. Bis 2011 war das meist ein ganzes Jahr, von April 2012 bis Juli 2022 ein Monat, seit Februar 2024 ein halbes Jahr. Einzelne Stichtage teilen Monate, zum Beispiel der 30.07.2022 (EEG-Novelle), der 15.09.2022 (Ende der 70 %-Regel für neue Anlagen) und der 25.02.2025 (Solarspitzengesetz). Der Rechner fragt deshalb nur so genau, wie es für das Ergebnis nötig ist.
Die feste Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber direkt. Der anzulegende Wert ist die Rechengröße für die Marktprämie in der Direktvermarktung. Der Netzbetreiber zahlt die Differenz zum Marktwert Solar, den Marktwert erlöst der Direktvermarkter. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023 zählt der Monatsmarktwert, ab 2023 der Jahresmarktwert. Seit August 2014 liegt die Einspeisevergütung für Solar rund 0,4 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert (seit 2017 genau 0,40 ct, im EEG 2014 nach der Degression etwas weniger). Für ältere Anlagen gilt in der Direktvermarktung seit 2015 der Vergütungssatz plus 0,40 ct/kWh.
Für Dachanlagen gibt es Leistungsbänder. Jeder Leistungsanteil bekommt den Satz seines Bandes, der Satz der Anlage ist der leistungsgewichtete Durchschnitt. Eine 100-kWp-Anlage mit Inbetriebnahme August 2026 bekommt also für 10 kWp den Satz bis 10 kW, für 30 kWp den Satz bis 40 kW und für 60 kWp den Satz bis 100 kW. Gerundet wird jeder Bandsatz auf zwei Nachkommastellen, der Mischsatz wird hier ebenfalls auf zwei Stellen gezeigt.
2000 bis 2008: aus den Gesetzestexten (EEG 2000, EEG 2004) nachgerechnet, inklusive der vorgeschriebenen Rundung. 2009 bis März 2012: Gesetz und Bekanntmachungen der Bundesnetzagentur, Juli bis Dezember 2010 aus der ungerundeten Rechenkette nach § 20 Abs. 5 EEG 2009. Ab April 2012: Tabellen der Bundesnetzagentur. Ab 2027: Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache 21/7867, noch nicht beschlossen.
Mieterstromzuschlag, Anlagen mit Zuschlag aus Ausschreibungen, besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Parkplatz, Moor), Steckersolargeräte, Ersatz und Erweiterung bestehender Anlagen und Einzelfälle der Anlagenzusammenfassung. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechtsberatung und keine Abrechnung des Netzbetreibers.
Für Installationsbetriebe und Projektierer:innen
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