EEG-Rechner

Einspeisevergütung und anzulegender Wert seit 2000 · Stand 06.11.2026

EEG-Rechner für Photovoltaik

Sätze aus den Tabellen der Bundesnetzagentur und den Gesetzestexten Mischsatz anteilig nach Leistung, wie bei der Abrechnung
1Inbetriebnahme
Zeitraum

kWp

Installierte Modulleistung. Mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude, die innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gingen, zählen zusammen.

3Anlagenart

Was für diese Anlage gilt

Rechenweg und Quelle

Verlauf

So hat sich der Satz für diese Anlage entwickelt

Feste EinspeisevergütungAnzulegender Wert (nur Direktvermarktung)Regierungsentwurf EEG 2027Klick auf die Linie wählt den Zeitraum.

Methode

So rechnet der Rechner

Grundlage sind die Bekanntmachungen der Bundesnetzagentur und die jeweiligen Gesetzesfassungen. Wo es keine Tabelle gibt, ist der Satz aus dem Gesetz nachgerechnet und das in der Quelle vermerkt.

Warum nur der Zeitraum und kein genaues Datum?

Ein Satz gilt immer für alle Anlagen, die in einem bestimmten Zeitraum in Betrieb gehen. Bis 2011 war das meist ein ganzes Jahr, von April 2012 bis Juli 2022 ein Monat, seit Februar 2024 ein halbes Jahr. Einzelne Stichtage teilen Monate, zum Beispiel der 30.07.2022 (EEG-Novelle), der 15.09.2022 (Ende der 70 %-Regel für neue Anlagen) und der 25.02.2025 (Solarspitzengesetz). Der Rechner fragt deshalb nur so genau, wie es für das Ergebnis nötig ist.

Einspeisevergütung oder anzulegender Wert?

Die feste Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber direkt. Der anzulegende Wert ist die Rechengröße für die Marktprämie in der Direktvermarktung. Der Netzbetreiber zahlt die Differenz zum Marktwert Solar, den Marktwert erlöst der Direktvermarkter. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023 zählt der Monatsmarktwert, ab 2023 der Jahresmarktwert. Seit August 2014 liegt die Einspeisevergütung für Solar rund 0,4 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert (seit 2017 genau 0,40 ct, im EEG 2014 nach der Degression etwas weniger). Für ältere Anlagen gilt in der Direktvermarktung seit 2015 der Vergütungssatz plus 0,40 ct/kWh.

Wie entsteht der Mischsatz?

Für Dachanlagen gibt es Leistungsbänder. Jeder Leistungsanteil bekommt den Satz seines Bandes, der Satz der Anlage ist der leistungsgewichtete Durchschnitt. Eine 100-kWp-Anlage mit Inbetriebnahme August 2026 bekommt also für 10 kWp den Satz bis 10 kW, für 30 kWp den Satz bis 40 kW und für 60 kWp den Satz bis 100 kW. Gerundet wird jeder Bandsatz auf zwei Nachkommastellen, der Mischsatz wird hier ebenfalls auf zwei Stellen gezeigt.

Woher stammen die Zahlen?

2000 bis 2008: aus den Gesetzestexten (EEG 2000, EEG 2004) nachgerechnet, inklusive der vorgeschriebenen Rundung. 2009 bis März 2012: Gesetz und Bekanntmachungen der Bundesnetzagentur, Juli bis Dezember 2010 aus der ungerundeten Rechenkette nach § 20 Abs. 5 EEG 2009. Ab April 2012: Tabellen der Bundesnetzagentur. Ab 2027: Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache 21/7867, noch nicht beschlossen.

Was der Rechner nicht abdeckt

Mieterstromzuschlag, Anlagen mit Zuschlag aus Ausschreibungen, besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Parkplatz, Moor), Steckersolargeräte, Ersatz und Erweiterung bestehender Anlagen und Einzelfälle der Anlagenzusammenfassung. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechtsberatung und keine Abrechnung des Netzbetreibers.

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